Bürgergesellschaft

In Bereichen, in denen eine nichtstaatliche Ordnung langfristig etabliert ist oder zumindest als wünschenswert angesehen wird, wird bevorzugt der Begriff der Bürgergesellschaft verwendet. Dies betrifft sowohl viele kirchliche Kreise als auch liberale und teilweise auch konservative Gruppen.[2] Mit der Verwendung des Begriffs der Bürgergesellschaft wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gesellschaft grundsätzlich eine Selbstorganisationskraft zugetraut wird, so dass der Staat nicht oder jedenfalls nur bei erkennbaren Defiziten der Selbstorganisation eingreifen soll.

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Praktisch wird darauf verwiesen, dass gerade dort, wo bürgergesellschaftliches Engagement am dringendsten nötig wäre, solches am wenigsten vorzufinden ist. Während in bevorzugten Wohngebieten regelmäßig auch das gesellschaftliche Leben und die Vereinstätigkeit sehr stark ausgeprägt sind, verbleibt in benachteiligten Wohngebieten sowohl die karitativ-gemeinnützige Aufgabenerfüllung als auch die Einbindung der Bevölkerung in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge primär eine staatliche Aufgabe oder findet nur unzureichend statt.

Es stellt sich somit sowohl für Befürworter als auch für Gegner eines weiten Bürgergesellschaftskonzeptes die Frage, welches die Voraussetzungen einer solchen Ordnung sind und ob bzw. wie diese Voraussetzungen auch außerhalb bereits bestehender bürgerlicher Gesellschaftsstrukturen umfassend verwirklicht werden können.


http://de.m.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgergesellschaft